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Staatliches Krisenmanagement – Distribution

Franz Rieder • Stabilisierungsfunktion, Wettbewerbs-Antagonien, Konzentration – Zentralisation       (nicht lektorierter Rohentwurf)   (Last Update: 20.05.2019)

Auf den Feldern staatlichen Krisenmanagements kann der Begriff der staatlichen Distributionsfunktion leicht missverstanden werden, handelt es sich doch hierbei um Einkommensverteilungen und nicht um Güterdistribution. Dass überhaupt der Staat die Funktion von Einkommensverteilung ausüben muss, ist an sich schon ein Zeichen einer nicht optimal funktionierenden Wirtschaft, die im Sinne gesamtwirtschaftlicher Wohlfahrt offensichtlich nicht alleine, sondern nur mit Hilfe des Staates aus einer Gesamtverteilung plus staatlichen Zuschlägen, vor allem zu Löhnen von Geringverdienern gelingt.

Wir sehen aber auch spätestens seit der sog. Agenda 2010 und dem sprunghaften Anstieg von Zeit- bzw. Leiharbeitsverträgen – die es auch und weit verbreitet in anderen Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten gibt – dass mit der sozialpolitisch höchst fragwürdigen Alimentierung von Arbeit, der sog. Aufstockung und der justiziablen Lizensierung von Arbeitszeitverträgen der Staat massiv in den Wettbewerb auf dem Sektor Arbeit eingreift.

Staatliche Eingriffe in Marktmechanismen sind heute seltener offen, eher indirekt und verlaufen über die verschiedensten politischen Einflußsphären. Bei der Distributionsfunktion folgen staatliche Eingriffe in die Arbeitsmärkte aber nur vordergründig als staatliche Leistungszuschüsse, etwa zum Arbeitslosengeld II der Wohlfahrtsalimentierung, die fast wie barmherzige Gaben daherkommen für Menschen, die selbst bei Vollzeit-Erwerbsbeschäftigung von ihren Löhnen nicht mehr leben und natürlich auch keiner Zweitbeschäftigung in der Regel nachgehen können.

Der Staat greift über diese Mechanismen auch und vorweg ein in die internationale Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, indem neue Lohn- und Beschäftigungssegmente im internationalen Vergleich geschaffen werden. Gleichzeitig erhöht sich die Flexibilität des Arbeitsmarktes enorm, was, in anderen Worten, den Wettbewerbsdruck im Sektor Arbeit drastisch steigert. In Bereichen, die früher eher weniger bis keinen Wettbewerbsdruck verspürt haben.

Der Staat steuert mit dieser Form der Einkommensverteilung auch den Wettbewerb innerhalb angrenzender Branchen, die den Preis- und Renditeverfall, der über die neuen Lohnsegmente entstanden ist, nur dadurch abfedern bzw. ausgleichen können, indem sie den Bereich der prekären Beschäftigung weiter ausbauen und da wo einst eher Strukturen eines vollständigen Wettbewerbs bestanden, nun zu Oligopolstrukturen konglomerieren. Innerhalb von kürzester Zeit ist die Anzahl der Beschäftigten bei Zeitarbeitsunternehmen von ca. 200tsd. auf über 1 Mio. Beschäftigte gestiegen. Und besonders bei kommunalen Diensten wie etwa der Müllentsorgung zeigen sich bereits starke Monopolstrukturen.

Ein weiteres Element ist die Stabilisierung des generellen Leistungsprinzips der Arbeit über die Distributionsfunktion. Vor allem über die Entlohnung der Arbeitsleistungen findet das Leistungsprinzip als solches seine Fundierung. Wer mehr leistet, bekommt mehr Lohn und schlussendlich auch mehr Rente. Aber gleichzeitig gehört zum Leistungsprinzip auch das Individualprinzip, das zudem wie wir sahen Verfassungsrang hat. Mit diesem Individualprinzip, dass alle Leistung letztlich nur mir nützt, wenn es meine Leistung ist, die gesehen und vergütet wird, sind zugleich andere Formen von Arbeit wie etwa kooperative und teils auch kollektive Formen, Formen nicht individueller Erwerbsarbeit dispensiert.

Ein weiterer Aspekt ist, dass das gesamtgesellschaftliche Lohn- und Einkommenssteuergefüge durch den Staat besser gelenkt werden kann, also über diese staatlich gesteuerte Primärverteilung aller Erwerbseinkommen die Politik Formen der staatlichen Umverteilung, mithin sozialstaatliche wie sozialpolitische Ziele erreicht werden können. Diese Steuerungsmechanismen sind also entgegen der überwiegenden politischen Diskurse primär in der politischen „Ideologie“ und weniger in Marktnotwendigkeiten verankert.

Umverteilung wie auch andere sozialstaatliche Ziele wie etwa Fragen der Verteilungsgerechtigkeit basieren stets auf einem normativen System, zu dem wir in späteren Abschnitten zurückkommen, wenn es u.a. auch darum geht wie die Schnittstellen zur Bildungspolitik, die ebenso zur staatlichen Distributionsfunktion zählt, wie auch die Einwanderungspolitik bis hin zum sog. Schengen-Vertrag.

Hier wollen wir nur festhalten, dass staatliches resp. politisches Handeln durchaus die Prinzipien wirtschaftlichen Handelns festigt, gleichwohl es durch andere Zusammenhänge motiviert sein mag. Was wir eben das Individualprinzip genannt haben, bezeichnet nicht nur unsere gesellschaftspolitische Rechtsgrundlage. Neben der verfassungsrechtlichen hat das Individualprinzip auch wirtschaftssystematische Bedeutung. Ein wenig weiter gehen wir darauf eingehend ein.



Staatliches Machtmanagement – Allokation


Politik ist Gestaltungswille auf der Grundlage demokratischer Machtverhältnisse. Zum demokratischen Prozess gehört auch die Entwicklung der nationalen Wirtschaft, der die Politik die Rahmenbedingungen vorschreibt; so weit, so gut. Nun ist aber Politik nicht nur recht unwillig, wenn es darum geht, auf bestimmte, politisch gewünschte Ergebnisse zu warten, sondern sie ist auch generell nicht davon überzeugt, dass alle Güter, Dienstleistungen und Ressourcen immer und am besten durch privatwirtschaftliches Handeln garantiert werden sollten.

Neben den Macht- bzw. staatlichen Gewaltressourcen zur Aufrechterhaltung des Staates und seiner nationalen wie internationalen Integrität und der Durchsetzung demokratischer Willensbekundungen stellt der Staat eine ganze Reihe öffentlicher Güter und Dienstleistungen zur Verfügung, die der Markt nur höchst unzureichend und unpraktikabel erzeugen könnte, die aber überwiegend notwendig sind für ein funktionierendes soziales wie individuelles Leben.

Standen bei der Distributionsfunktion staatliche Eingriffe in die Marktprozesse in jedem Falle im Vordergund, so greift allokatives staatliches Handeln ein im Falle der Störung von Marktprozessen; so jedenfalls wollen es Politik und Ökonomik hauptsächlich verstanden wissen.

Bei der Distributionsfunktion fiel der Wissenschaft in ihrem Selbstverständnis die Hauptaufgabe zu, die Auswirkungen staatlich normativen Handelns wie etwa Umverteilungsprozesse im Sektor Arbeit so zu begleiten, dass die damit verbundenen ökonomischen Veränderungen in den Bereichen Kapital und Märkte möglichst gering ausfallen und nicht zu folgenschweren Verwerfungen führen. Wir haben gesehen, dass dieser Expertenstatus wesentlich auf eine Diskussion über die Normen selber verzichtet und natürlich auch abhängig ist von der wohlwollenden Anerkennung der Politk.

Bei den Verteilungsfunktionen steht zuerst einmal kein gestörter, sondern eher ein funktionierender Marktprozess dem politischen Handeln gegenüber, das in jedem Fall ein anderes Ziel als das vom Markt selbst erreichte fokussiert. Die ganze und große Diskussion über den Sozialstaat im Sinne einer Verteilungs- bzw. Umverteilungsangelegenheit gehört hierher an den Schnittpunkt von Distribution und Allokation, wo die sozialen Versicherungssysteme1 gründen.

Diese Systeme haben notwendigerweise eine erhebliche Umverteilung zur Folge, die sich auf stattliche 65 Mrd. EURO pro Jahr beziffert. Da die Zahlen aus den Jahren vor 2005 sind, dürfte sich der Wert bis heute noch erheblich gesteigert haben2.
Und das Gutachten gibt auch gleich eine ausführliche Beschreibung dessen, was als versicherungsfremde Leistungen und unter Umverteilung zu verstehen ist:

„Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine Vielzahl versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung ist immer dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an Nichtversicherte gewährt wird. Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen stellen – sofern sie als notwendig erachtet werden – gesamtgesellschaftliche Aufgaben dar und sollten von der gesamten Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze.“

Was hier nicht steht, ist die mit dieser Distribution resp. Umverteilung verbundene staatliche Allokation, die gleichzeitig die Bürger zum Abschluss von Versicherungsverträgen nötigt, wie etwa zur Riester-Rente.

Das berühmte 3-Säulen Modell der Alterssicherung stand von Anfang an unter Generalverdacht, eine politische „Rentenlüge“ – in Anspielung auf den vielzitierten Blüm Ausspruch: Die Rente ist sicher! – zu werden. Und so ist es auch gekommen.

Die Rentensicherungssysteme sind große Umverteilungssysteme, die aber nicht gleichzeitig auch jenen die besten Renditen sichern, denen sie als Rente jahrelangen Beitragszahlungen versprochen wurden. Selbst bei wohlmeinender Beurteilung kommt der Sachverständigenrat dann doch zu dem Schluss, dass die Renditen nicht ganz ihren Zweck erfüllen und ein materiell abgesichertes Leben nach der Zeit der Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Mit ca. 2,4% (2,8% nach Rürup et.al.) sind die errechneten Renditen der GRV (Gesetzlichen Rentenversicherung) für ältere Jahrgänge vor 1952 bei Berücksichtigung der Niedrigzinsphase im Berechnungsjahr und den langfristigen Inflationsraten schon mäßig, fallen aber noch erheblicher ab dem Geburtsjahr 1987. Bei den Frauen sieht es etwas besser aus, allerdings auf den längeren durchschnittlichen Lebenszeitraum bezogen3.

Das sog. 3-Säulen bzw. 3-Schichten-Modell gilt bei vielen Volkswirten als gescheitert, da im Kern schlecht konzeptionaliert. Das 3-Schichten-Modell macht deutlich, dass die private und betriebliche Altersvorsorge zwei feste und wichtige Bestandteile der Altersvorsorge sind. Die Grundidee ist, dass jeder Bürger zu einem hohen Maße nun selbst die Verantwortung für seine Altersvorsorge trägt und über die private und betriebliche Altersvorsorge eigenständig dafür sorgen soll, dass ihm in der Rente nicht die Altersarmut droht. Die zweite und dritte Säule der Altersvorsoge ergänzen die gesetzliche Rente. Um die private und betriebliche Altersvorsorge zu fördern, wurden von der Politik bei einigen Produkten steuerliche Anreize und Vergünstigen geschaffen.

Hühne und Balodis kommen in ihrem Buch zu ganz anderen Berechnungen und Ergebnissen. Ihr Fazit aber ist, dass letztlich im Ergebnis ein kleiner, kaum nennenswerter Umverteilungseffekt bei den Beitragszahlern stattfand, ein wesentlich größerer aber bei Banken und vor allem Versichgerungsunternehmen4 und dort zu erheblichen Wettberbseffekten führte.

Ein, wenn nicht das traditionelle Kerngebiet staatlicher Allokationsfunktionen ist die Sicherung eines umfassenden und fairen Wettbewerbs. Schon Marx beschrieb das Bestreben des Kapitals, größere Betriebseinheinten zu bilden und so den möglichen Wohlstand einer Gesellschaft über Preisdominanz und Steuer- wie Abgabenaversion einzuschränken – wir kommen ein wenig weiter darauf zurück.

Eingriff in den Wettbewerb soll, so die herrschende Lehrmeinung verhindern, dass sich Monopol, Kartelle und Oligopole ausbreiten und dahinter steht die Vorstellung eines vollständigen Wettbewerbs als Idealvorstellung eines Marktes, der so am besten für einen maximalen Wohlstand sorgen kann. Und den zu schützen bzw. zu fördern sein oberstes Gebot wirtschafts- bzw. wettbewerbspolitischen Handelns.

Weitere Aufgabenfelder der politischen Allokationsfunktion sind die sog. öffentlichen Güter, an vorderster Stelle die Güter Rechtssicherheit und innere und äußere Sicherheit. Bei den öffentlichen Gütern finden wir den Fall vor, das diese über die derzeitigen Marktprozesse keinen adäquaten Preis finden, obwohl sie alle von großem Nachfrageinteresse sind. Die alltägliche Kernproblematik hier ist aber nicht nur, dass es kaum möglich ist, durch gezielte Konsumentenabgaben pro Güternutzung zu einem Preis zu kommen, sondern die Güterverfügbarkeit für nichtzahlende Konsumente gezielt einzuschränken.

Wir kennen das Problem auch im Zusammenhang mit der Vergütung von Musik-Downloads und der Ausbreitung illegaler Download-Plattformen, bei den aktuellen Copyright-Diskussionen, der Nutzung verlagslizensierten, geistigen Eigentums im Bereich Nachrichten und anderer Informationen wie deren Nutzung durch Suchmaschinen und den sog. social-media Plattformen, worauf wir auch ein wenig später eingehender zurückkomen werden. Die herrschende Form der Vermarktung und Vergütung findet gerade bei diesen öffentlichen Gütern wie auch bei den neuen öffentlichen Zugangsarten von geistigem Eigentum eine Grenze, der schwerlich in Zukunft mit traditionellen Mechanismen beizukommen sein dürfte.

Wie es kaum eine Möglichkeit gibt, für alle öffentlichen Güter einen Deckungsbeitrag pro Konsument- bzw. Konsumentengruppe zu errechen und diesen markttechnisch flexibel zu halten im Wettbewerb, so wenig wird auch über eine Privatisierung dieser Bereiche nachgedacht werden können, gleichwohl einige Aufgaben der inneren und äußeren Sicherheit an der Schnittstelle zwischen öffentlicher und privater Produktion und Dienstleitung angesiedelt sind. Ebenso sind umgekehrt die rein privatwirtschaftlich organisierten sog. digitalen Plattformen nicht ohne heftige Diskussion zur Zeit bezüglich deren Rechtsrahmen, vor allem dem Datenschutz und den Persönlichkeitsrechten und damit allen zusammenhängenden Exekutivfragen bis hin zum staatlichen Durchgriff auf die fundamentalen Daten dieser Plattformen.

Umweltpolitik und wie man heute sagen muss, die damit zusammenhängenden Wirtschaftsfelder Energie- und Mobilitätspolitik stehen auch unter zunehmenden nationalen aber mehr noch internationalen Allokationsfunktionen, wobei gerade auf diesen Feldern zu sehen ist, nicht nur, dass diese Allokatinsfelder immer weitreichender und umfangreicher werden, sondern dass wesentliche internationale, politische Rechts- und Durchsetzungsregelungen so gut wie gar nicht vorhanden sind.



Staatliches Notfall-Management – Stabilisierungsfunktion


Hier geht es um die ganz großen Dinger, um Makroökonomie schlechthin. Der berühmte „Schwarze Freitag“, die internationale Finanzkrise 2008, die Ölkrise in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, alle diese Wirtschaftskrisen hatten massive Stabilisierungsmaßnahmen des Staates, vor allem fiskalischen und geldpolitscher Art zur Folge.

Wir haben uns mit der Finanzkrise schon ein wenig eingehender in diesem Kapitel beschäftigt. Wir sind dabei auf Prozesse gestoßen, die weit über nationale Kompetenzen hinausgehen. Im Kern aber reflektiert die Ökonomik solcherart Krisen, nun nationale oder internationale Angebots- und Nachfrageschocks genannt, im Zusammenhang mit den gesamtwirtschaftlichen Grundannahmen, die John Mynard Keynes vor allem in seinem Werk: Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes im Jahr 1936 veröffentlicht hat.
Seine theoretischen Grundlagen hatten einen so großen Einfluss und wurden im Laufe der Jahre so sehr modifiziert und erweitert, dass wir heute uns schwer tun, den „wahren“ Keynes aus alle dem herauszuarbeiten. Sechs Kernthesen als Quintessenz des keynsianischen Denkansatzes haben sich bis heute als unstrittig ihm zugeordnet erhalten.

Die wohl unstrittigste und mit der wahrscheinlich größten theoretischen Reichweite ist Keynes Ansatz, dass nicht wirtschaftspolitische Funktionen auf dem Feld des Arbeitsmarktes, sondern allein Marktmechanismen auf den Gütermärkten Einfluss auf Produktion und Beschäftigung haben.
Das Phänomen der „Unfreiwilligen Arbeitslosigkeit“ darf auch mit Keynes in direkte Verbindung gebracht werden, steht natürlich im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit generell und besteht, wenn das Arbeitsangebot die Arbeitsnachfrage bei den herrschenden Bedingungen übersteigt. Also Erwerbspersonen betrifft, die, obwohl sie zum herrschenden Lohnsatz bereit sind zu arbeiten, keinen Arbeitsplatz finden.

Gleichwohl die Stabilisierungsfunktionen des Staates und vor allem in der Wettbewerbspolitik in Deutschland großen Anklang fanden, kam besonders aus der Riege der sog. Ordo-Liberalen heftige Kritik an Keynes vor allem, wenn es um staatliche Eingriffe in den Markt ging5. Fast freundschaftliche Anhänger fanden sich auch nach der erfolgreichen Politik des damaligen Wirtschaftsministers Karl Schiller (SPD), der mit dem durchaus an Keynes orientierten sog. „Stabilitäts- und Wachstumsgesetz“ von 1967 erfolgreich den Konjunktureinbruch in Deutschland (BRD) im gleichen Jahr bekämpfen konnte.

Überwiegend wird Keynes heute im Zusammenhang mit der Staatsquote diskutiert und bei ordo-liberalen Ökonomen findet dann eine Quote von deutlich unter fünfzig Prozent Beifall und dementsprechend bei traditionellen Keynesianern eine über diesem Satz. Aktuell wird in Deutschland im Zusammenhang mit der sog. Schuldenbremse eine Staatsquote von nicht mehr als 42% diskutiert, wobei diese mittelfristige Senkung wie überhaupt die absolute Größe der Quote Zusammenhänge verschleiert, die heute immer deutlicher werden und die im theoretischen Ansatz von Keynes auch nicht enthalten waren.

Man kann durchaus am Zuwachs der Staatsquote die Vermutung einigermaßen begründen, dass mit dem Zuwachs auch eine stabilisierende Funktion des Staates durch Eingriffe in den Wettbewerb und durch geldpolitische Maßnahmen in den gesamtwirtschaftlichen Mechanismus stattfindet. Ein Zusammenhang zwischen staatlichen Distributions- und Stabilisierungsfunktionen wird dagegen nicht fokussiert. Dies liegt zu allererst wohl daran, dass durch die immer noch vorhandene starke Trennung zwischen Mikro- und Makroökonomie Vorgänge in der Politik und auf den internationalen Finanzmärkten theoretisch wenig auf ihre markt- und wettbewerbs-stabilisierenden und -destabilisierenden Auswirkungen überdacht werden. Ein anderer Punkt ist die schon angesprochene Randstellung der Politische Ökonomie in der modernen Ökonomik.

Folgte man der Logik von staatlicher Intervention, deren Maß die Staatsquote sei im Verhältnis zum BIP, dann wäre die Defizitquote6 der Indikator für Erfolg oder Mißerfolg staatlicher Eingriffe in die gesamtwirtschaftlichen Wettbewerbsmechanismen. Demnach wären Länder wie Norwegen, Korea, Schweiz, Finnland und Dänemark, ja sogar Deutschland, das eine Defizitquote von 0% auswies, bei geringer Intervention extrem erfolgreich, die Vereinigten Staaten von Amerika führten mit einer Quote von -6,5,% und Griechenland mit 7,7% einer Reihe extrem erfolgloser, nicht-interventionistischer Staaten an zu denen noch Frankreich, Ungarn, GB, Irland und Italien gehören.

Man sieht, solche Vergleiche hinken doch sehr und verhindern ein Vorwärtskommen auf geistiger Ebene kolossal.



Wettbewerbs-Antagonien


Dem Staat schwimmen die Felle davon, wird nicht mehr investiert. Investitionen kommen, so sie keine kriseninterventionistischen Absichten vonseiten eines Staates verfolgen, aus der Privatwirtschaft. Nun vernehmen wir heute allenthalben die laute Klage über die Investitionsschwäche einiger Länder, vornweg Deutschland und deren fatale Auswirkungen, die sogar die USA erbeben lassen und hauptverantwortlich sein soll für die hohe Defizitquote ebendort aber auch in einigen südeuropäischen Ländern.

Vorweg gesagt, die viel zitierte Investitionsschwäche ist ein eher weltweites, denn ein deutsches Phänomen und auch die Zuordnung von Investitionsvolumina und Nationalökonomien wie wir sie tagtäglich zu hören und zu sehen bekommen, ist lax gesagt eher retro und old fashion.

Allein die Unternehmen des S&P-500-Index haben in den Jahren zwischen 2006 und 2015 knapp 4 Mrd. Euro für Aktienrückkäufe einbehalten und über 2,7 Mrd. Euro an Dividenden ausgeschüttet und damit 90% ihrer angefallenen Gewinne Investitionen entzogen. Dieses Phänomen hat natürlich Ursachenforschung in Wissenschaftskreisen provoziert. Und nicht wenige sehen in der Investitionszurückhaltung der Unternehmen Kurs- und Vergütungspflege der CEOs anstelle der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung der börsen-gelisteten Unternehmen.

Das McKinsey Global Institute hat einen möglichen Zusammenhang zwischen kurzfristigen Unternehmensentscheidungen und Kurspflege einerseits und mittel- bis langfristiger Entscheidungshorizonte und Rentabilität der Unternehmen andererseits verifiziert7. Lary Fink von Blackrock wie auch die Commission on Inclusive Prosperity unter Leitung des ehemaligen US-Finanzministers und Harvard-Ökonomen Larry Summers beklagen unisono, dass die Unternehmen ihren traditionellen Fokus auf langfristige Gewinne und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit zugunsten einer Maximierung der kurzfristigen Unternehmensbewertung auf den Finanzmärkten aufgegeben hätten.

Gütermarkt und Finanzmarkt sind hier anscheinend in einen bedeutenderen und maßgeblicheren Wettbwerb getreten, als den der Unternehmen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten untereinander. Die berühmte und stets geforderte Balance zwischen Zukunftsinvestitionen und Ausschüttung des für Investitionen ungenutzten Kapitals an die Kapitaleigner ist nicht mehr selbstverständlich gegeben.

Gleichsam parallel dazu wird eine Stimme laut, die eine andere Tonlage bevorzugt. Steven Kaplan von der Universität Chicago8 kommt zu dem Ergebnis, dass an dem Verhalten der CEOs wenig auszusetzen wäre, sind doch Gewinne und Börsen-Bewertungen der Unternehmen gleichermaßen hoch und dies auch über eine lange Zeit stetigen Anstiegs. Von einer, auf kurzfristigen Entscheidungen zugunsten der Börsen-Kurse mit negativen Investitionen in die Substanzwerte der Unternehmen und daraus folgenden, langfristigen Verschlechterungen der Wettbewerbssituation könne also keine Rede sein.

Dann gibt es natürlich auch jenen Stimmen9, die in der Zurückhaltung von investitiven Ausgaben mehr auf die gesamt- bzw- weltwirtschaftliche Situation reflektieren und in deren schlechter Wachstumsverfassung den Grund dafür sehen.

Eine interessante Perspektive eröffnen Gutiérrez und Philippon von der New York University in zwei Untersuchungen10, in denen sie nachweisen können, dass sich die Gewinne bei zunehmend weniger markt- bzw. branchenführenden Unternehmen konzentrieren und dieselben Unternehmen auch zunehmend geringere Investitionsquoten aufweisen.
Dass wir es hier mit einem gesamtwirtschaftlichen Vorgang, der Konzentration, und einem einzelwirtschaftlichen Vorgang der Investitionszurückhaltung zu tun haben, sollte weiterhin festgehalten werden, indexiert beides doch eine durchaus paradigmatisch zu nennende, perspektivische Verschiebung, manche sprechen sogar von einer Revolution, in der Beurteilung von fundamentalen Marktprozessen.

Gutiérrez und Philippon untersuchen dieses Verhältnis unter Zuhilfenahme der von Tobin im Jahr 1963 eingeführten Relation zwischen Veränderung des Wertes einer Unternehmung und dem hierfür zugrunde liegenden Wert der Investition und kommen zu einem überraschenden, aber keineswegs nicht zu erwartenden Ergebnis bei der Bewertung dieses Transmissionsmechanismus monetärer Impulse.

Denn man ging bislang davon aus, dass, werfen die Vermögenswerte im Unternehmen mehr ab, als sie kosten, sollte mehr investiert werden. Sie diagnostizieren besonders bei den Marktführern ein hohes Q, – der Investitionsquote anhand von „Tobin’s Q“11 – ohne steigende Investitionen und führen das auf nachlassenden Wettbewerb zurück, der es den führenden Firmen erlaube, sich nicht mehr so intensiv auf ihre Wettbewerber bei ihren Unternehmensentscheidungen zu konzentrieren und ihre hohen Gewinnquoten einer anderen Allokation zuzuführen.

Interessanter noch als dieses Ergebnis ist der von den Autoren mit untersuchte, politische Zusammenhang. Da ist einmal das unter den Präsidenten George W. Bush und Barack Obama stark vernachlässigte „antitrust law“, also die fast schon eingestellte Exekution der Gesetze gegen Marktmacht, was nichts anderes heißt, als dass man in diesen Jahren Kartelle und anderen Formen der Unternehmenskonzentration stillschweigend zugelassen hat, mithin Wettbewerbseffekte an der Kehrseite des vollständigen Wettbewerbs.

Gleichzeitig damit einher ging mit dem zunehmenden Konzentrationsgrad auch eine Zunahme von Markt-Regulierungen in den wichtigsten Branchen der US-Wirtschaft. Und Gutiérrez und Philippon erkennen darin einen verhängnisvollen Trend, der all zu engen Verbindung von Politik und Wirtschaft, den sie – wie wir einige Seiten vorher auch – als Ergebnis von Lobbyarbeit entlarven:
„Die Regulierung könnte Zugangsbarrieren errichten, und größere Firmen könnten die Möglichkeit haben, durch Lobbying solche Regulierung zu befördern und so ihre Führungsposition zu stärken“.

Wir erinnern uns hierbei an den Begriff der Zentralisation, der neben anderen Effekten auch immer das Ausscheiden von kleineren Wettbewerbern beschreibt, dass also die Zahl der Unternehmen abnimmt, indem große Unternehmen die kleinen übernehmen, teils auch nur, um sie später zu zerschlagen oder vom Markt zu nehmen, oder einfach neutral formuliert, indem es zu Unternehmenszusammenschlüssen kommt, die heute in den überwiegenden Fällen sich nach den Unternehmensbewertungen an den Börsen richtet. In der aktuellen Ökonomik entspricht die Kapitalzentralisation ungefähr der relativen Konzentration12.

Einer, der den Zusammenhang von Konzentration und Zentralisation sehr pointiert herausgearbeitet hat, ist Luigi Zingales von der Chicago University.
„Ich argumentiere, dass Unternehmen mit mehr Marktmacht sowohl die Notwendigkeit als auch die Möglichkeit haben, politische Macht zu gewinnen“. Und eben auf diese Weise ein „Teufelskreis der Marktkonzentration“ entstehen kann, bei dem Geld genutzt wird, um politische Macht zu gewinnen, und politische Macht genutzt wird, um Gewinne zu mehren13. Und wie wir am derzeitigen sog. Diesel-Skandal wiederum feststellen können, geht es nicht nur um Markt- und Machtdispositionen. Es geht darüber hinaus um die Außerkraftsetzung von Wettbewerbs- und somit von fundamentalen Marktkräften, auf denen hohe Gewinne und Börsen-Bewertungen beruhen; ganz im Gegensatz zu allen anderen Annahmen, dass dies stets auf gut funktionierenden Marktkräften beruhe.

Ob es sich wirklich um Außerkraftsetzungen von Marktkräften handelt, sollen die nächsten Überlegungen darlegen.



Konzentration – Zentralisation


Beide Begriffe umschreiben eines der Lieblingsthemen früherer politischer Ökonomie: den tendenziellen Fall der Profitrate als tragendes Fundament der marxistischen These vom zwangsläufigen Zusammenbruch des Kapitalismus (Krisentheorie). Nun kann man Marx in dieser Hinsicht als Hoffnungsgeber einer Befreiungstheologie, also einer Glaubenslehre vom tendenziellen Fall der Profitrate nehmen, oder das auf inneren, systemischen Antagonien basierende negative Gewinnwachstum als eine Art Revolutionsgrundlage auffassen, die nurmehr einer vereinigenden Idee wie etwa der eines gerechten Wirtschaftens in Form kollektiver, kommunistischer Produktion bedarf, wie Lenin sie am Anfang des letzten Jahrhunderts in Russland ausgesprochen hat.

Wie dem auch sei; eine eingehendere Beschäftigung mit Konzentrations- und Zentralisationsprozessen lohnt auf jeden Fall, gibt sie uns doch die Möglichkeit besser zu verstehen, was zwischen nationalen wie internationalen Märkten, hier nun auf den Finanzmärkten, und den Einzelwirtschaften und hierbei nicht nur von Mega-Unternehmen abläuft. Jedenfalls scheint das klassische Marktmodell gestört zu sein, so sehr, dass die Wissenschaft die Phänomene nicht mehr alle darauf unterbringt und es so mehr und mehr an Erklärungen mangelt.

Wenn es des weiteren um den Begriff Kapitalismus geht, den wir gerne durch Marktwirtschaft ersetzen, dann sollten wir im Auge behalten, dass er u.E. als ein „Kampfbegriff“ konstruiert war. Ein Kampfbegriff deshalb, weil andere Formen des Wirtschaftens zu Marx‘ Zeiten nicht nur vorstellbar waren, sondern sich auch historisch noch nicht widerlegt hatten. Von jener damals vorgestellten Überwindung eines kapitalistischen Wirtschaftssystems und der darin verwirklichten Befreiung der Arbeit, wie sie in der sog. Krisentheorie formuliert worden ist, gehen wir heute nicht mehr aus.

Marx und Ricardo gingen beide davon aus, dass sich die Möglichkeiten fortwährender Gewinnerzielung und damit die Profitrate bzw. die Kapitalrentabilität in einer privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaft aufgrund innere Zwangsläufigkeiten der Ökonomie selbst zwangsläufig verringern. Und je länger ein derartiges, system-immanentes Krisenpotenzial existiert, desto deutlicher werden seine Auswirkungen.
Ricardo sah, ganz in der Perspektive seiner Zeit, die wesentliche Ursache für den Fall der Profitrate im Bevölkerungszuwachs und dem damit verbundenen steigenden Nahrungsgüterbedarf. Bevölkerungswachstum erzwingt eine Ausweitung der Bodennutzung, die keinen gleichmäßigen Ertragsanstieg aufgrund unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit garantieren kann. Im Gegenteil. Die Durchschnittserträge sinken, die Preise für Lebensmittel steigen. Infolge dessen müssen Löhne angehoben werden bzw. entsteht Arbeitslosigkeit (Grenznutzentheorie). Arbeitslose kaufen weniger Nahrungsmittel, die Löhne für die notwendige Arbeit steigen schneller als die Arbeitsproduktivität und führen zu einer Verminderung der Unternehmergewinne und damit zu einem Sinken der Profitrate.

Ähnlich mechanistisch, aber in den Faktoren detaillierter argumentierte Marx. Für ihn liegen die Ursachen für den tendenziellen Fall der Profitrate im Arbeitskräfte sparenden, technischen Fortschritt, der aus einer kapitalschaffenden Wirtschaftsleistung kommt und zu einer steigenden Kapitalintensität (bzw. Zunahme der organischen Zusammensetzung des Kapitals) führt.
Marx sieht als Ursache den seiner Meinung nach ausschließlich Arbeitskräfte sparenden technischen Fortschritt an, der zu einer steigenden Kapitalintensität bzw. einer Zunahme der organischen Zusammensetzung des Kapitals führt1.
Marx betrachtet in seiner Arbeitswertlehre und Mehrwerttheorie nur die menschliche Arbeit als wertschöpfend. Bei zunehmender Kapitalintensität, etwa durch technischen Fortschritt, der aber nicht gleichzeit den Profit erhöht, da auch andere Unternehmen dem gleichen technischen Fortschritt folgen, und konstanter Mehrwertrate sinkt demnach die Profitrate, die definiert ist als das
Verhältnis von Mehrwert (Profit) zu insgesamt eingesetztem konstantem und variablem Kapital.

Um diesen Fall der Profitrate auszugleichen sind die Unternehmer nach Marx gezwungen, für einen Anstieg der Mehrwertrate zu sorgen, was heißt, mehr Wert aus dem Faktor Arbeit heraus zu ziehen. Ebenso erhöht sich der Faktor Kapital durch größeren Arbeits- und Maschineneinsatz, der in der Folge zu einer höheren Kapitalakkumulation vor allem durch Einsatz Arbeitskräfte-sparender Technik bzw. Technologie führt. Da aber die Erhöhung der Mehrwertrate natürliche Grenzen hat, die Ausbeutung des Faktors Arbeit nicht grenzenlos ist wie auch der Einsatz von Maschinen im Wettbewerb nicht den entscheidenden Ausgleich für den Fall der Profitrate erbringt, sondern noch verstärkt, ist die langfristige Krise des Kapitalismus‘ nicht aufzuhalten.

Marx‘ Krisentheorie, kleinlich betrachtet, steht im Widerspruch zu seiner eigenen Mehrwerttheorie. Theoretisch hätte er auch anstelle des kapitalintensiven Einsatzes von Technik den Fall der Profitrate durch arbeitsintensives Produzieren kompensieren können, zumal er, anders als Keynes, nicht über eine Grenznutzen-Bestimmung von Arbeit explizite verfügte.
Marx sah durchaus, dass mit der technologischen Entwicklung auch ein Preisverfall der Kapitalgüter einhergeht. Mit dem und der erhöhten Ausbeutung der Arbeit, dem tendenziellen Preisverfall bei den Importgütern durch Massenproduktion, also besseren Einkaufsbedingungen wie auch und letztlich dem Moment des beschleunigten Kapitalumschlags, der damit einhergeht, wäre auch für Marx an seiner zum Gestz der kapitalistischen Krise erhobenen Theorie vom Fall der Profitrate wenig übrig geblieben.
Mit dem „Fall“ des Falls der Profitrate aber wäre auch sein „revolutionärer“ Kern seiner Theorie für ihn nicht mehr kenntlich gewesen.



Anmerkungen:

1 Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Soziale Pflegeversicherung

2 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 2005/06 Seite 331
"Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf rund 65 Mrd Euro."

4 Vgl. auch Dagmar Hühne und Holger Balodis: Die große Rentenlüge: Warum eine gute und bezahlbare Alterssicherung für alle möglich ist. 2017
Demnach sind rund die Hälfte der heute Erwerbstätigen im Alter akut von Altersarmut bedroht, eine unmittelbare Folge eines politisch gewollten Zerstörungsprozesses. die Autoren fordern: Weg mit der Riester-Rente und dem Popanz des Drei-Säulen-Modells. Statt die Finanzwirtschaft zu subventionieren, muss sich Altersvorsorge auf den Kern konzentrieren: die gesetzliche Rente. Die ist sicher, krisenfest und preiswert. Und sie kann deutlich höher ausfallen, wenn endlich alle einzahlen - auch Politiker, Beamte und Topmanager.

5 Vorreiter für die Verbreitung der Theorie von Keynes an den Universitäten war das Lehrbuch von Erich Schneider „Einführung in die Volkswirtschaftslehre“, insbesondere Teil III: Geld, Kredit, Volkseinkommen und Beschäftigung. (1. Aufl. Tübingen, 1952).

6 Die Staatsquote ist der Anteil der Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt eines Landes, die Defizitquote die Differenz zwischen Staatsquote und BIP

7 Vgl: Studie "Measuring the Economic Impact of Short-Termism"

8 Vgl. Kaplan: "Are U.S. Companies Too Short-Term Oriented?"

9 Zwei Ökonomen von der US-Notenbank, Joseph Gruber und Steven Kamin, argumentieren ähnlich wie Larry Summers.

10 Germán Gutiérrez und Thomas Philippon in: Declining Competition and Investment in the U.S. and Investment-less Growth: An Empirical Investigation

11 Tobin's Q (deutsch: Tobins Quotient) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Unternehmensbewertung. Der Quotient ist benannt nach James Tobin, Träger des Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften im Jahr 1981, der diese Kennzahl ab 1968 propagierte.
Sie stellt die Relation zwischen Veränderung des Wertes einer Unternehmung (PV) und dem hierfür zugrunde liegenden Wert der Investition (I) dar, also:
q = PV / I.
Fälle: Für q > 1 werden Investitionen durchgeführt, für q < 1 unterbleiben Nettoinvestitionen, und im Gleichgewicht ist q = 1.
Bedeutung: Wichtige Rolle im Transmissionsmechanismus monetärer Impulse. So führt z.B. eine expansive Offenmarktpolitik zu höherer Liquidität, die u.a. zum Kauf von Aktien eingesetzt wird. Mit den steigenden Kursen erhöht sich der Unternehmenswert und damit steigt q. Daraufhin nehmen die Investitionen zu.

12 1. Ziel der Konzentrationsmessung ist es, konzentrationsrelevante Tatbestände quantifizierend zu erfassen und in einem numerischen Ausdruck zu vereinigen (Konzentrationsgrad). Die Messung der Unternehmenskonzentration ist dabei die Umkehrung des eigentlichen Zieles der (quantitativ nicht möglichen) Messung des Wettbewerbs.
Die statistische Konzentrationsmessung beruht auf zwei grundlegenden Annahmen:
(1) Der Wettbewerb wird um so schwächer, je geringer die Anzahl der Marktteilnehmer wird (absolute Unternehmenskonzentration).
(2) Der Wettbewerb wird um so schwächer, je ungleichmäßiger die Verteilung des Gesamtmerkmalsbetrages auf die Marktteilnehmer wird (relative Konzentration oder Disparität).
2. Im Einklang mit diesen beiden grundlegenden Annahmen wird zwischen relativen und absoluten Konzentrationsmaßen unterschieden.
Vgl. auch Gini-Koeffizient zur Messung.

13 Luigi Zingales: "Towards a Political Theory of the Firm" - PDF.



Foto: monika m. seibel www.photographie-web.de



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